Steckbrief
Name: Blutaar
Herkunftsort und -zeit: Winkinger, unbekannt
Dauer: mittel
Öffentliche Hinrichtungsform: Ja
Tod durch: verbluten, ersticken (?)
Diese Hinrichtungsform ist von Sagen und Heldenerzählungen der Wikinger bekannt. Ob sie überhaupt angewendet wurde, oder nur als grausame Ausschmückung von Erzählungen diente, ist umstritten.
Dem Delinquenten wurden bei der
Blutaar (auch "Blutadler") der Rücken aufgeschnitten, die Rippen wurden beidseitig von der Wirbelsäule getrennt und wie die Flügel eines Adlers zur Seite geklappt. Schließlich wurden noch die Lungen herausgezogen.
Auch auf das Verbrechen des Vatermordes soll die Blutaar gestanden haben.
Little known facts: Die Henkersmahlzeit hat neben der simplen psychologischen Wirkung, dass sie den Todgeweihten beruhigen und gnädig stimmen soll, auch eine traditionellen Hintergrund: Mit der Annahme der Henkersmahlzeit schließt der Delinquent gleichzeitg Urfehde mit seinen Henkern, verzichtet also philosophisch gesehen auf jedes Recht auf Rache an den Schuldigen seines Todes.